Es ist ein leistungsfähiges Universal-Motorenöl für verlängerte Ölwechselintervalle. Das Leistungsspektrum überdeckt sowohl die Anforderungen von Nutzfahrzeug- und PKW Diesel-Motoren als auch die von Benzin-Motoren. Die hohen Anforderungen von modernen, verbrauchsarmen Motoren zur Erfüllung der verschärften EU-Abgasnormen (Euro III) werden mit Reserve erfüllt. Es wird universell für die ganzjährige Versorgung im gemischten Fuhrpark eingesetzt.
Spezifikationen:
ACEA A3/B4; ACEA E7; API CI-4; API SL; MB 228.3; MB 229.1; MAN M 3275-1; Deutz III-10; MTU Typ 2; Volvo VDS-3; Renault RLD-2; Mack EO-N; Mack EO-M plus; Allison C-4; JASO DH-1; Global DHD-1; CAT ECF-1-a; CAT ECF-2; Detroit Diesel 93K215; Cummins CES 20076; Cummins CES 20077; Cummins CES 20078
Artikelnummern: 21828765 21828766 21828764 4025377327600 4025377327280 4025377327204 327060 327208 327020
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Eurolub
Freisinger Str. 25
Eching, DE, 85386
info@eurolub.com
www.eurolub.com
Der Käufer verpflichtet sich für eine umweltgerechte Entsorgung des Altöls, der jeweiligen Gebinde und ölhaltigen Abfällen, sowie der Ölfilter Sorge zu tragen. Selbstverständlich nehmen wir Ihr Altöl, Ölgebinde, ölhaltige Abfälle oder Ölfilter im Rahmen der bei uns erworbenen Mengen kostenlos zum Zweck der fachgerechten Entsorgung zurück.
Diese können an unserem Hauptsitz in der Kölner Straße 219, 53879 Euskirchen, oder in einer unserer weiteren Filialen (Willi-Bleicher-Straße 9, 52353 Düren, Mülheimer Heide 1a, 53945 Blankenheim) zurückgegeben werden. Weiterhin können Sie uns diese auch an eine der angegebenen Adressen zurück senden. Bitte beachten Sie aber dass je nachdem ein Versand aufgrund der Gefahrgutverordnung ggfs. nicht möglich ist. Bitte prüfen Sie dies vor dem Rückversand. Anfallende Rücksendegebühren müssen von Ihnen übernommen werden.
Die Rückgabe von Altöl oder ölhaltigen Abfällen ist grundsätzlich auch an Tankstellen oder bei Wertstoff- und Recyclinghöfen (ggfs. gegen Gebühr) möglich. Ob Ihr Wertstoff- und Recyclinghof diese annimmt, erfragen Sie am besten vor Ort oder bei der zuständigen Gemeindeauskunft.