NAPA PREMIUM LA 5W-30 wurde speziell für Dieselmotoren mit Partikelfilter (DPF’s) entwickelt und ist darüber hinaus auch mit Katalysatoren von Ottomotoren (CAT’s) voll verträglich. NAPA PREMIUM LA 5W-30 verlängert die Lebensdauer der Abgasreinigungssysteme und erhält die Funktionsfähigkeit aufrecht.
Speziell für Dieselmotoren mit Partikelfilter (DPF’s) entwickelt und ist darüber hinaus auch mit Katalysatoren von Ottomotoren (CAT’s) voll verträglich.
Spezifikationen
ACEA C3 • API SN/CF
Freigaben/Empfehlungen
VW 502 00, VW 505 00 / 505 01,
MB 229.51, MB 229.52
BMW Longlife-04,
GM dexos2TM
Artikelnummern: 21747813 21747812 21747815 21747811 21747814 5056373868278 5056373868261 5056373868292 5056373868254 5056373868285 N106020 N106005 N106208 N106001 N106060
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Alliance Automotive Germany GmbH
Albersloher Weg 275
Münster, DE, 48155
info@allianceautomotive.de
www.napaautoparts.eu
Der Käufer verpflichtet sich für eine umweltgerechte Entsorgung des Altöls, der jeweiligen Gebinde und ölhaltigen Abfällen, sowie der Ölfilter Sorge zu tragen. Selbstverständlich nehmen wir Ihr Altöl, Ölgebinde, ölhaltige Abfälle oder Ölfilter im Rahmen der bei uns erworbenen Mengen kostenlos zum Zweck der fachgerechten Entsorgung zurück.
Diese können an unserem Hauptsitz in der Kölner Straße 219, 53879 Euskirchen, oder in einer unserer weiteren Filialen (Willi-Bleicher-Straße 9, 52353 Düren, Mülheimer Heide 1a, 53945 Blankenheim) zurückgegeben werden. Weiterhin können Sie uns diese auch an eine der angegebenen Adressen zurück senden. Bitte beachten Sie aber dass je nachdem ein Versand aufgrund der Gefahrgutverordnung ggfs. nicht möglich ist. Bitte prüfen Sie dies vor dem Rückversand. Anfallende Rücksendegebühren müssen von Ihnen übernommen werden.
Die Rückgabe von Altöl oder ölhaltigen Abfällen ist grundsätzlich auch an Tankstellen oder bei Wertstoff- und Recyclinghöfen (ggfs. gegen Gebühr) möglich. Ob Ihr Wertstoff- und Recyclinghof diese annimmt, erfragen Sie am besten vor Ort oder bei der zuständigen Gemeindeauskunft.