NAPA Premium HLP 68 sind hochwertige Hydrauliköle auf Mineralölbasis mit hochwirksamen Zusätzen zur Verminderung des Verschleißes. Sie zeichnen sich
durch folgende Eigenschaften aus:
• Verschleißmindernd und lastaufnahmefähig.
• Sehr hohe Oxidationsstabilität.
• Korrosions- und Schaumverhindernd.
• Ausgezeichnete hydrolytische Stabilität.
• Hohe thermische Stabilität.
• Gutes Demulgiervermögen.
• Verträglichkeit mit Dichtungswerkstoffen.
Freigaben/Empfehlungen
DIN 51524 / Teil 2 / FZG-Test A8, 3/90
Schadenskraftstufe: 12,
ISO 11158, SIS SS 155434,
ASTM D 6158, SAE MS 1004,
JCMAS P041 HK, GM LS 2
Artikelnummern: 21747970 21747967 21747969 21747971 21747968 5056373866847 5056373866816 5056373866830 5056373866854 5056373866823 N303060 N303001 N303020 N303208 N303005
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Alliance Automotive Germany GmbH
Albersloher Weg 275
Münster, DE, 48155
info@allianceautomotive.de
www.napaautoparts.eu
Der Käufer verpflichtet sich für eine umweltgerechte Entsorgung des Altöls, der jeweiligen Gebinde und ölhaltigen Abfällen, sowie der Ölfilter Sorge zu tragen. Selbstverständlich nehmen wir Ihr Altöl, Ölgebinde, ölhaltige Abfälle oder Ölfilter im Rahmen der bei uns erworbenen Mengen kostenlos zum Zweck der fachgerechten Entsorgung zurück.
Diese können an unserem Hauptsitz in der Kölner Straße 219, 53879 Euskirchen, oder in einer unserer weiteren Filialen (Willi-Bleicher-Straße 9, 52353 Düren, Mülheimer Heide 1a, 53945 Blankenheim) zurückgegeben werden. Weiterhin können Sie uns diese auch an eine der angegebenen Adressen zurück senden. Bitte beachten Sie aber dass je nachdem ein Versand aufgrund der Gefahrgutverordnung ggfs. nicht möglich ist. Bitte prüfen Sie dies vor dem Rückversand. Anfallende Rücksendegebühren müssen von Ihnen übernommen werden.
Die Rückgabe von Altöl oder ölhaltigen Abfällen ist grundsätzlich auch an Tankstellen oder bei Wertstoff- und Recyclinghöfen (ggfs. gegen Gebühr) möglich. Ob Ihr Wertstoff- und Recyclinghof diese annimmt, erfragen Sie am besten vor Ort oder bei der zuständigen Gemeindeauskunft.