Dient zur Erstbefüllung neuer Turbolader, um sie nach dem Wechsel in der Einlaufphase vor Trockenlauf und Ölmangelschäden zu schützen. Erhöht die Betriebssicherheit des neuen Turboladers.
Einsatzgebiet
Für alle Turbolader geeignet. Mischbar mit allen Motorölen.
Anwendung
Die Öleinlassbohrung des Turboladers wird vor dem Anschließen der Ölzulaufleitung randvoll mit Pro-Line Turbolader Additiv befüllt.
Eigenschaften
hervorragende Notlaufeigenschaften,schützt vor Ölmangelschäden in der Einlaufphase,mischbar mit handelsüblichen Motorölen,erhöht die Betriebssicherheit
Gefahren- und Sicherheitshinweise:H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P501 Inhalt / Behälter einer zugelassenen Entsorgungseinrichtung zuführen.
EUH208 Enthält Polysulfide, Di-tert-butyl-. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Artikelgewicht: |
0,03 kg
|
Inhalt: |
20,00 g
|
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
LIQUI MOLY GmbH
Jerg-Wieland-Straße 4
Ulm, DE, 89081
info@liqui-moly.de
www.liqui-moly.de
Der Käufer verpflichtet sich für eine umweltgerechte Entsorgung des Altöls, der jeweiligen Gebinde und ölhaltigen Abfällen, sowie der Ölfilter Sorge zu tragen. Selbstverständlich nehmen wir Ihr Altöl, Ölgebinde, ölhaltige Abfälle oder Ölfilter im Rahmen der bei uns erworbenen Mengen kostenlos zum Zweck der fachgerechten Entsorgung zurück.
Diese können an unserem Hauptsitz in der Kölner Straße 219, 53879 Euskirchen, oder in einer unserer weiteren Filialen (Willi-Bleicher-Straße 9, 52353 Düren, Mülheimer Heide 1a, 53945 Blankenheim) zurückgegeben werden. Weiterhin können Sie uns diese auch an eine der angegebenen Adressen zurück senden. Bitte beachten Sie aber dass je nachdem ein Versand aufgrund der Gefahrgutverordnung ggfs. nicht möglich ist. Bitte prüfen Sie dies vor dem Rückversand. Anfallende Rücksendegebühren müssen von Ihnen übernommen werden.
Die Rückgabe von Altöl oder ölhaltigen Abfällen ist grundsätzlich auch an Tankstellen oder bei Wertstoff- und Recyclinghöfen (ggfs. gegen Gebühr) möglich. Ob Ihr Wertstoff- und Recyclinghof diese annimmt, erfragen Sie am besten vor Ort oder bei der zuständigen Gemeindeauskunft.