Zur einfachen, kostengünstigen und schnellen Reparatur an Auspuffanlagen entwickelt. Asbest- und lösungsmittelfrei, nicht umweltbelastend, hitzebeständig und dichtet gasdicht kleine Löcher und Risse in Auspuffanlagen.
Einsatzgebiet
Zur Beseitigung und Abdichtung von kleinen Löchern und Rissen in Auspuffanlagen.
Anwendung
Die zu behandelnden Teile von Schmutz und Rost säubern. Motor kurz laufen lassen, bis die Auspuffanlage erwärmt ist. Reparaturstelle und Auspuffreparaturpaste befeuchten und in die beschädigten Stellen drücken. Angefeuchtete Paste glätten. Die Aushärtung erfolgt über Strahlungswärme der Auspuffanlage oder bei im Leerlauf betriebenen Motor.
Eigenschaften
einfache Anwendung,keine Demontage- und Schweißarbeiten nötig,enthält keine brennbaren Lösungsmittel,asbestfrei,hohe Gasdichtigkeit,kostengünstige Reparatur,hervorragende Hitzebeständigkeit
Artikelgewicht: |
0,23 kg
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Inhalt: |
200,00 g
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Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
LIQUI MOLY GmbH
Jerg-Wieland-Straße 4
Ulm, DE, 89081
info@liqui-moly.de
www.liqui-moly.de
Der Käufer verpflichtet sich für eine umweltgerechte Entsorgung des Altöls, der jeweiligen Gebinde und ölhaltigen Abfällen, sowie der Ölfilter Sorge zu tragen. Selbstverständlich nehmen wir Ihr Altöl, Ölgebinde, ölhaltige Abfälle oder Ölfilter im Rahmen der bei uns erworbenen Mengen kostenlos zum Zweck der fachgerechten Entsorgung zurück.
Diese können an unserem Hauptsitz in der Kölner Straße 219, 53879 Euskirchen, oder in einer unserer weiteren Filialen (Willi-Bleicher-Straße 9, 52353 Düren, Mülheimer Heide 1a, 53945 Blankenheim) zurückgegeben werden. Weiterhin können Sie uns diese auch an eine der angegebenen Adressen zurück senden. Bitte beachten Sie aber dass je nachdem ein Versand aufgrund der Gefahrgutverordnung ggfs. nicht möglich ist. Bitte prüfen Sie dies vor dem Rückversand. Anfallende Rücksendegebühren müssen von Ihnen übernommen werden.
Die Rückgabe von Altöl oder ölhaltigen Abfällen ist grundsätzlich auch an Tankstellen oder bei Wertstoff- und Recyclinghöfen (ggfs. gegen Gebühr) möglich. Ob Ihr Wertstoff- und Recyclinghof diese annimmt, erfragen Sie am besten vor Ort oder bei der zuständigen Gemeindeauskunft.