UNI TRUCK STOU 15W-30 ist ein modernes Mehrzwecköl für landwirtschaftliche Maschinen, Bagger und Baumaschinen. Die Viskositätsklasse SAE 15W-30 ermöglicht eine ganzjährige Versorgung und sichern ein sehr gutes Kaltstartverhalten der Motoren. UNI TRUCK STOU 15W-30 ist für den Einsatz in Ottomotoren, saug- und turbogeladene Dieselmotoren sowie für Getriebe mit gemeinsamer Ölfüllung und Hydraulikanlagen bestimmt. Aufgrund der speziellen Additivierung von UNI TRUCK STOU 15W-30 werden Geräusche und Stick-Slip-Erscheinungen an den im Ölbad laufenden Lastschaltkupplungen und „nassen Bremsen" verhindert.
Spezifikationen:
API SF; API CG-4; API GL-4; Allison C-4; NH 410A; NH 82009202; Ford WSS-M2C159-B; Ford WSS-M2C159-C; Ford WSS-M2C134-A; John Deere J27; CAT TO-2; MF M1135; MF M1139; MF M1144; MF M1145; Eaton M29505; Eaton I-280-S; ZF TE-ML 06B; ZF TE-ML 06C; ZF TE-ML 07B; ZF TE-ML 07D
Artikelnummern: 21828756 21828754 21828755 4025377324289 4025377324203 4025377324609 324208 324020 324060
Der Käufer verpflichtet sich für eine umweltgerechte Entsorgung des Altöls, der jeweiligen Gebinde und ölhaltigen Abfällen, sowie der Ölfilter Sorge zu tragen. Selbstverständlich nehmen wir Ihr Altöl, Ölgebinde, ölhaltige Abfälle oder Ölfilter im Rahmen der bei uns erworbenen Mengen kostenlos zum Zweck der fachgerechten Entsorgung zurück.
Diese können an unserem Hauptsitz in der Kölner Straße 219, 53879 Euskirchen, oder in einer unserer weiteren Filialen (Willi-Bleicher-Straße 9, 52353 Düren, Mülheimer Heide 1a, 53945 Blankenheim) zurückgegeben werden. Weiterhin können Sie uns diese auch an eine der angegebenen Adressen zurück senden. Bitte beachten Sie aber dass je nachdem ein Versand aufgrund der Gefahrgutverordnung ggfs. nicht möglich ist. Bitte prüfen Sie dies vor dem Rückversand. Anfallende Rücksendegebühren müssen von Ihnen übernommen werden.
Die Rückgabe von Altöl oder ölhaltigen Abfällen ist grundsätzlich auch an Tankstellen oder bei Wertstoff- und Recyclinghöfen (ggfs. gegen Gebühr) möglich. Ob Ihr Wertstoff- und Recyclinghof diese annimmt, erfragen Sie am besten vor Ort oder bei der zuständigen Gemeindeauskunft.