MULTITEC 5W-30 ist ein Spitzenprodukt für Pkw-Otto- und Dieselmotoren, auch mit Turbolader in PKW und Transportern.
Exzellentes Kaltstartverhalten sorgt für eine optimale Schmiersicherheit in der Kaltlaufphase. Extreme Beanspruchungen und hohe Temperaturen werden unter allen Betriebsbedingungen sicher beherrscht. Es gewährleistet einen extrem hohen Verschleißschutz und deutlich verringerte Reibungsverluste.
Völlig rückwärtskompatibel mit Ford M2C913-A, B und C.
Spezifikationen:
ACEA A5; ACEA B5; API SL; API CF; Ford WSS-M2C913-A; Ford WSS-M2C913-B; Ford WSS-M2C913-C; Ford WSS-M2C913-D; Renault RN 0700; Jaguar Land Rover STJLR.03.5003
Artikelnummern: 21828570 21828566 21828568 21828567 21828565 4025377214283 4025377214054 4025377214603 4025377214207 4025377214016 214208 214005 214060 214020 214001
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Eurolub
Freisinger Str. 25
Eching, DE, 85386
info@eurolub.com
www.eurolub.com
Der Käufer verpflichtet sich für eine umweltgerechte Entsorgung des Altöls, der jeweiligen Gebinde und ölhaltigen Abfällen, sowie der Ölfilter Sorge zu tragen. Selbstverständlich nehmen wir Ihr Altöl, Ölgebinde, ölhaltige Abfälle oder Ölfilter im Rahmen der bei uns erworbenen Mengen kostenlos zum Zweck der fachgerechten Entsorgung zurück.
Diese können an unserem Hauptsitz in der Kölner Straße 219, 53879 Euskirchen, oder in einer unserer weiteren Filialen (Willi-Bleicher-Straße 9, 52353 Düren, Mülheimer Heide 1a, 53945 Blankenheim) zurückgegeben werden. Weiterhin können Sie uns diese auch an eine der angegebenen Adressen zurück senden. Bitte beachten Sie aber dass je nachdem ein Versand aufgrund der Gefahrgutverordnung ggfs. nicht möglich ist. Bitte prüfen Sie dies vor dem Rückversand. Anfallende Rücksendegebühren müssen von Ihnen übernommen werden.
Die Rückgabe von Altöl oder ölhaltigen Abfällen ist grundsätzlich auch an Tankstellen oder bei Wertstoff- und Recyclinghöfen (ggfs. gegen Gebühr) möglich. Ob Ihr Wertstoff- und Recyclinghof diese annimmt, erfragen Sie am besten vor Ort oder bei der zuständigen Gemeindeauskunft.